Sicherlich kann er Dasjenige aber nicht für jedes private zwecke. er darf ausschließlich mit den Daten aus beruflichen gründen darauf zu greifen zumal selbige bearbeiten bzw nutzen Ich habe es derzeit mit alle zwei Datenschutzbeauftragen von Behörden nach tun, die beide versuchen eher den Schaden von ihrer Behörde abzuwenden als https://datensch-tzer97530.blogdon.net/Überlegungen-zu-wissen-behördlicher-datenschutzbeauftragter-44521015